Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Digitalisierungshilfe GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Digitalisierungshilfe GmbH. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Die Inspruchnahme der Leistung beginnt ab dem Tag an dem die ersten Leistungen verbunden mit dem Angebot erbracht sind.
2. Leistungsumfang
Die Digitalisierungshilfe GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Neukundengewinnung, digitalen Transformation und erstellt Websites / Landingpages etc... Der genaue Leistungsumfang wird in den jeweiligen Angeboten festgelegt.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Digitalisierungshilfe GmbH kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot genannten Preise sind verbindlich. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Projektverzögerungen
Verzögert sich ein Projekt aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Bereitstellung von Informationen oder Daten), bleibt der gesamte Betrag dennoch fällig ohnne Förderbestätigung oder sonstige Nebenvereinbarungen. Dies gilt auch, wenn dadurch vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden können. Die Frist beläuft sich auf 2 Wochen durch das verschulden des Kunden
6. Vertragsänderungen
Änderungen im Leistungsumfang können schriftlich vereinbart werden sofern beide Parteien dem zustimmen. Daraus entstehende Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Förderungen und Falschinformationen
a. Verbindlichkeit trotz unvollständiger Förderangaben / oder nicht eingerichtet Förderkonto:
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass im Förderantrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, bleibt der vereinbarte Betrag dennoch in voller Höhe fällig und ist in laut Angebot zu begleichen. Dies betrifft insbesondere fehlerhafte Angaben zu Gewerbeinformationen oder Ähnlichem.
b. Fälligkeit bei Falschinformationen im Förderantrag:
Sollte der Förderantrag aufgrund falscher Informationen, die vom Kunden bereitgestellt wurden, nicht genehmigt werden, ist die vollständige Rechnungssumme binnen 7 Tagen fällig, unabhängig davon, ob eine Förderbestätigung vorliegt oder nicht.
c. Keine Verpflichtung zur Reduktion bei Nicht-Genehmigung der Förderung:
Sollte eine beantragte Förderung nicht genehmigt werden, ist die Digitalisierungshilfe GmbH nicht verpflichtet, den nicht-geförderten Betrag zu reduzieren oder nachzulassen. Die volle vertraglich vereinbarte Summe bleibt in diesem Fall bestehen.
8. Fehlende Informationen und Projektstart
Falls bestimmte notwendige Informationen (z. B. WKO-Login-Daten) nicht rechtzeitig bereitgestellt werden (max. 10 Werktage nach Unterzeichnung des Angebots), wird das Projekt dennoch gestartet. In diesem Fall bleibt der vereinbarte Betrag fällig, auch wenn das Fehlen dieser Informationen projektverzögernd wirkt und die Förderung noch nicht bestätig oder beantragt werden konnte.
9. Absage von Terminen
Wird ein Termin für die Präsentation eines Erstentwurfs oder anderer Projektschritte vom Kunden abgesagt und kein Ersatztermin innerhalb von 48 Stunden vereinbart, bleibt der vereinbarte Betrag laut Angebot dennoch fällig.
10. Haftung
Die Digitalisierungshilfe GmbH haftet nur für keine Schäden.
11. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig (innerhalb von 10 Werktagen) und in vollständiger Form zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch eine Nichterfüllung dieser Pflicht entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen. Diese Pflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
13. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Digitalisierungshilfe GmbH die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und nutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
14. Urheberrecht
Alle im Rahmen des Projekts erstellten Materialien, Konzepte und Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Digitalisierungshilfe GmbH. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Digitalisierungshilfe GmbH.
16. Kündigungsfrist für einen Auftrag
Jeder Auftrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen vor dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (per E-Mail oder schriftlich per Brief) erfolgen.
Wird der Auftrag vom Kunden innerhalb dieser Frist oder danach gekündigt, behält sich die Digitalisierungshilfe GmbH vor, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus kann eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Auftragswertes anfallen, sofern nicht anders vereinbart.